Heizkostenverordnung § 7 — die 50/50-Regel der Heizkostenabrechnung

Heizkostenverordnung § 7 fordert mindestens 50 % Verbrauchs-Aufteilung. Wann 70/30 zwingend ist und wie die richtige Quote Streit mit Mietern verhindert.

Was § 7 HeizkostenV eigentlich sagt

Wann 70/30 zwingend ist

Das 15 %-Kürzungsrecht des Mieters (§ 12 HeizkostenV)

Was bei Wechsel der Quote passiert

Häufige Fehler in der Praxis

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