§ 35a EStG: Lohnanteil in der Nebenkostenabrechnung absetzen

Mieter setzen 20 % des Lohnanteils haushaltsnaher Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung steuerlich ab — bis 4.000 € pro Jahr nach § 35a EStG.

Was § 35a EStG regelt

Was in der Nebenkostenabrechnung absetzbar ist

Was der Vermieter konkret tun muss

Der häufigste Fehler: Pauschalrechnungen ohne Aufschlüsselung

Beispiel-Rechnung

Pflicht oder Kulanz?

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