Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung — die 10-%-Regel ist gefallen
Der BGH hat die alte 10-%-Toleranz aufgegeben: In der Nebenkostenabrechnung zählt die tatsächliche Wohnfläche, nicht die im Mietvertrag vereinbarte. Was das heißt.
Wohnfläche als häufigster Verteilerschlüssel
Die alte 10-%-Regel — und warum sie gefallen ist
BGH VIII ZR 220/17: Es zählt die tatsächliche Fläche
Wie die Wohnfläche korrekt berechnet wird (WoFlV)
Was Vermieter jetzt konkret tun sollten
Was Mieter prüfen können
Quellen & weiterführende Links
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